Hausnotruf, Sicherheit & Wohnen

Hausnotruf: Kosten & Zuschuss der Pflegekasse

Ein Hausnotruf gibt Sicherheit auf Knopfdruck – doch viele Familien schieben die Anschaffung auf, weil sie die Kosten fürchten oder nicht wissen, dass die Pflegekasse sich beteiligen kann. In diesem Ratgeber zerlegen wir die Kostenstruktur in ihre Bestandteile, ohne Ihnen unseriöse Pauschalpreise zu versprechen: Sie erfahren, wofür Anbieter Geld verlangen, unter welchen Voraussetzungen die Pflegekasse einen Teil als technisches Pflegehilfsmittel übernimmt, warum der Antrag vor der Installation gestellt werden muss und welche Kostenfallen in Verträgen lauern. So entscheiden Sie mit klarem Blick statt mit Verkaufsdruck am Telefon. Am Ende wissen Sie genau, welche Fragen Sie einem Anbieter stellen müssen und an welchen Antworten Sie ein faires, transparentes Angebot zuverlässig erkennen können.

Seniorin drückt im Sessel sitzend den Knopf ihres Hausnotruf-Armbands am Handgelenk

So setzen sich die Kosten eines Hausnotrufs zusammen

Die Kosten eines Hausnotrufs bestehen typischerweise aus zwei Bausteinen: einer einmaligen Anschlussgebühr für Gerät, Installation und Einrichtung sowie einer monatlichen Pauschale für den laufenden Betrieb – also die Bereitschaft der Notrufzentrale, die Wartung und gegebenenfalls die Gerätemiete. Wie hoch beide Posten ausfallen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter deutlich, weshalb wir an dieser Stelle bewusst keine Zahlen nennen: Ein seriöser Vergleich ist nur mit konkreten Angeboten für Ihre Region möglich, nicht mit pauschalen Versprechen aus dem Internet.

Hinzu kommen können Kosten für Zusatzleistungen, etwa einen mobilen Sender mit Ortungsfunktion, einen Sturzsensor oder die Schlüsselhinterlegung beim Bereitschaftsdienst. Auch die Art des Anschlusses spielt eine Rolle, je nachdem, ob das System über Ihren Festnetzanschluss läuft oder eine eigene Mobilfunkverbindung nutzt. Lassen Sie sich deshalb immer ein schriftliches Gesamtangebot geben, das Einmalkosten, Monatspauschale und alle gewünschten Extras getrennt ausweist. Nur so erkennen Sie, welcher Anbieter für Ihre Situation wirklich der günstigere ist.

Hände unterschreiben einen Antrag auf Kostenbeteiligung, daneben liegt ein Briefumschlag
Hände unterschreiben einen Antrag auf Kostenbeteiligung, daneben liegt ein Briefumschlag

Der Zuschuss der Pflegekasse: Technisches Pflegehilfsmittel

Die gute Nachricht: Wer einen anerkannten Pflegegrad hat und überwiegend allein zu Hause lebt beziehungsweise dessen Angehörige tagsüber abwesend sind, kann für den Hausnotruf einen Zuschuss erhalten. Die Pflegekasse beteiligt sich unter diesen Voraussetzungen an den Kosten, weil der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel gilt. Übernommen wird in der Regel ein fester Anteil der laufenden Kosten für ein Basissystem eines anerkannten Anbieters; Zusatzfunktionen wie ein mobiles GPS-Gerät oder ein Sturzsensor zahlen Sie gegebenenfalls selbst dazu.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Stellen Sie den Antrag vor der Installation bei Ihrer Pflegekasse und warten Sie die Zusage ab. Viele Anbieter unterstützen Sie dabei und reichen den Antrag für Sie ein – auch das ist ein Service, den Sie im Anbietervergleich mit abfragen sollten. Wird das Gerät dagegen erst installiert und der Antrag hinterher gestellt, kann die Kasse die Beteiligung ablehnen. Mit bewilligtem Zuschuss rechnet der Anbieter den übernommenen Teil häufig direkt mit der Kasse ab, sodass für Sie nur der Eigenanteil übrig bleibt.

Gut zu wissenKein Pflegegrad vorhanden, aber die Pflegebedürftigkeit wächst? Dann kann sich zuerst der Antrag auf einen Pflegegrad lohnen – er ist auch die Eintrittskarte für viele weitere Leistungen. Unsere Anleitung zum Pflegegrad beantragen führt Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren, von der Antragstellung bis zur Begutachtung bei Ihnen zu Hause.

Ohne Pflegegrad: Diese Wege gibt es

Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss der Pflegekasse – der Hausnotruf ist dann eine private Anschaffung. Das bedeutet nicht, dass Sie ihn sich nicht leisten können: Vergleichen Sie die Monatspauschalen mehrerer Anbieter, verzichten Sie auf nicht benötigte Extras und wählen Sie ein einfaches, robustes Basissystem. Manchmal lohnt auch der Blick auf regionale Angebote von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen, die Hausnotruf-Systeme zu sozialen Konditionen bereitstellen. Die Sicherheit, nach einem Sturz nicht stundenlang hilflos zu liegen, ist dieses Geld für viele Familien wert.

Techniker installiert eine kleine Hausnotruf-Basisstation an der Wand im Flur
Techniker installiert eine kleine Hausnotruf-Basisstation an der Wand im Flur

Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kann das Sozialamt im Rahmen seiner Leistungen prüfen, ob es die Kosten ganz oder teilweise übernimmt – etwa wenn der Hausnotruf notwendig ist, um einen Heimeinzug zu vermeiden. Auch manche Kommunen und Stiftungen fördern Sicherheitstechnik für Senioren mit geringem Einkommen. Fragen kostet nichts: Der Pflegestützpunkt in Ihrer Region kennt die örtlichen Fördermöglichkeiten und hilft Ihnen kostenlos und ohne Verkaufsinteresse weiter. Halten Sie für solche Anfragen am besten schon ein konkretes Anbieterangebot bereit.

Kostenfallen erkennen und vermeiden

Wo Menschen in Sorge sind, wird leider auch unseriös verkauft. Warnsignale sind Werbeanrufe, die mit angeblichen Kassenaktionen Druck aufbauen, Verträge mit sehr langen Mindestlaufzeiten sowie Einmalgebühren, die bei Kündigung nicht anteilig erstattet werden. Ebenso kritisch: Zusatzpakete, die am Telefon aufgeschwatzt werden, obwohl Ihr Angehöriger sie gar nicht braucht. Ein seriöser Anbieter berät in Ruhe, schickt Unterlagen zu und drängt niemals zur Unterschrift am selben Tag.

Senior liest in Ruhe einen Brief am Küchentisch bei einer Tasse Tee
Senior liest in Ruhe einen Brief am Küchentisch bei einer Tasse Tee

Vergleichen Sie am Ende die Gesamtkosten über ein Jahr statt nur die Monatspauschale: Eine niedrige Monatspauschale mit hoher Anschlussgebühr und langer Bindung kann teurer werden als ein Angebot mit etwas höherer Pauschale, dafür ohne Einmalkosten und mit monatlicher Kündigung. Weitere Themen rund um Sicherheit und Zuschüsse finden Sie in unserer Kategorie Hausnotruf & Wohnen. Und denken Sie daran: Der bewilligte Kassenanteil hängt nicht vom Anbieter ab, sondern von Ihrem Pflegegrad und den Voraussetzungen – wer Ihnen einen höheren Zuschuss verspricht, verkauft Ihnen etwas Falsches.

Der Ablauf: Vom Antrag bis zur Installation

In der Praxis hat sich diese Reihenfolge bewährt: Zuerst holen Sie Angebote von zwei bis drei anerkannten Anbietern ein und entscheiden sich für ein System, das zu Wohnsituation und Tragebereitschaft Ihres Angehörigen passt. Danach stellen Sie – selbst oder mit Hilfe des Anbieters – den Antrag auf Kostenbeteiligung bei Ihrer Pflegekasse und warten die schriftliche Zusage ab. Erst dann vereinbaren Sie den Installationstermin. Am Installationstag richtet der Techniker Basisstation und Sender ein, hinterlegt mit Ihnen die Notfallkette und löst gemeinsam mit Ihrem Angehörigen einen Probealarm aus, damit alle Beteiligten den Ablauf einmal in Ruhe erlebt haben.

  1. Angebote anerkannter Anbieter einholen und Leistungen schriftlich vergleichen.
  2. Antrag auf Kostenbeteiligung vor der Installation bei der Pflegekasse stellen.
  3. Schriftliche Zusage der Kasse abwarten – erst dann den Einbautermin vereinbaren.
  4. Installation mit Reichweitentest in allen Räumen und gemeinsamem Probealarm.
  5. Notfallkette hinterlegen und Angehörige über ihre Rolle im Alarmfall informieren.

Nach der Installation lohnt ein kurzer Check nach einigen Wochen: Trägt Ihr Angehöriger den Sender wirklich immer, auch nachts und unter der Dusche? Sind die hinterlegten Telefonnummern noch aktuell? Hat es Probealarme oder Fehlalarme gegeben, aus denen man lernen kann? Diese kleine Nachschau verhindert, dass das System im Alltag still an Wirkung verliert. Viele Anbieter bieten dafür einen kostenlosen Rückruf-Service an – nutzen Sie ihn, statt Fragen auf die lange Bank zu schieben.

Bewahren Sie alle Unterlagen an einem festen Ort auf: Vertrag, Bewilligung der Kasse, Abrechnungen und die Nummer der Notrufzentrale. Ändert sich später der Pflegegrad oder zieht Ihr Angehöriger um, lassen sich Vertrag und Zuschuss mit diesen Unterlagen zügig anpassen. Und wenn Sie noch prüfen möchten, welche weiteren technischen Hilfen die Kasse kennt, hilft Ihnen der Überblick zum Pflegehilfsmittel beantragen mit den wichtigsten Antragswegen in kompakter Form weiter.

Ein häufiger Irrtum betrifft die Rolle der Krankenkasse: Zuständig für den Hausnotruf-Zuschuss ist die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse – auch wenn beide oft unter einem Dach sitzen und denselben Namen tragen. Der Antrag läuft also über die Pflegeversicherung und setzt deren Logik voraus: anerkannter Pflegegrad, überwiegend alleinige Wohnsituation und ein anerkanntes Gerät. Wer den Antrag versehentlich an die falsche Stelle schickt oder die falschen Formulare nutzt, verliert wertvolle Wochen. Ihre Pflegekasse finden Sie in der Regel über dieselbe Servicenummer wie Ihre Krankenkasse; lassen Sie sich ausdrücklich zur Pflegekasse durchstellen.

Und noch ein realistischer Blick auf die Eigenanteile: Selbst mit Zuschuss bleibt in der Regel ein monatlicher Eigenanteil bei Ihnen – für den Teil der Pauschale, der über den Kassenanteil hinausgeht, und für alle freiwilligen Zusatzdienste. Kalkulieren Sie diesen Betrag fest in Ihr monatliches Pflegebudget ein, damit der Hausnotruf nicht bei der ersten knappen Kasse wieder gekündigt wird. Denn seinen Wert entfaltet das System über Jahre: Es verhindert nicht jeden Sturz, aber es verhindert, dass aus einem Sturz eine stundenlange Hilflosigkeit mit schweren Folgen wird.

Sprechen Sie abschließend in der Familie offen über die Finanzierung: Oft sind erwachsene Kinder bereit, den Eigenanteil zu übernehmen, weil der Hausnotruf auch ihnen Sicherheit gibt – die Gewissheit, dass im Notfall jemand reagiert, auch wenn sie selbst gerade nicht erreichbar sind. Diese gemeinsame Entscheidung nimmt der Anschaffung den Charakter einer belastenden Ausgabe und macht sie zu dem, was sie sein sollte: einer Investition in ein längeres, selbstbestimmtes Leben Ihres Angehörigen in seinen eigenen vier Wänden.

Bewahren Sie zuletzt alle Kostenunterlagen gemeinsam auf: Angebote, Vertrag, Bewilligung der Pflegekasse und die monatlichen Abrechnungen gehören in einen Ordner, den auch Ihre Angehörigen finden. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, welcher Anteil von der Kasse übernommen wird und welcher bei Ihnen bleibt – wichtig etwa, wenn pflegebedingte Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden sollen oder wenn sich der Pflegegrad ändert und der Zuschuss neu bewertet wird. Ein gut geführter Ordner erspart Ihnen in einem ohnehin belastenden Alltag viele Rückfragen und Telefonate.

Falls Ihr Antrag auf Kostenbeteiligung abgelehnt wird, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Nicht selten scheitert es an einer Formsache – etwa weil der Anbieter nicht als Vertragspartner der Kasse gelistet ist oder Unterlagen fehlen. Diese Fehler lassen sich korrigieren, und gegen den Bescheid können Sie innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Unterstützung dabei bieten Pflegestützpunkte, die Ihren Fall kostenlos prüfen und Ihnen helfen, die Voraussetzungen Schritt für Schritt zu erfüllen, bevor Sie neu einreichen.

Wichtiger HinweisDieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder einen Rechtsanwalt. Ob und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen, entscheidet allein Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr (Stand: 2026).

Häufige Fragen

Was kostet ein Hausnotruf monatlich?

Die Monatspauschale unterscheidet sich je nach Anbieter, Region und gebuchten Zusatzleistungen deutlich, deshalb nennen wir bewusst keine pauschale Summe. In der Pauschale stecken die rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale, Wartung und meist die Gerätemiete. Hinzu kommt eine einmalige Anschlussgebühr. Holen Sie mindestens zwei schriftliche Angebote ein und vergleichen Sie die Gesamtkosten über ein Jahr inklusive aller Einmalkosten.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf?

Bei anerkanntem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse unter Voraussetzungen an den Kosten, weil der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel gilt – in der Regel mit einem festen Anteil an einem Basissystem anerkannter Anbieter. Voraussetzung ist außerdem meist, dass die Person überwiegend allein lebt. Wichtig: Der Antrag muss vor der Installation gestellt und bewilligt werden, sonst kann die Beteiligung entfallen.

Gilt der Zuschuss auch für mobile Hausnotruf-Geräte mit GPS?

Der Kassenanteil bezieht sich in der Regel auf das anerkannte Basissystem für zu Hause. Zusatzfunktionen wie ein mobiles Gerät mit Ortung oder ein Sturzsensor sind häufig Extras, deren Mehrkosten Sie selbst tragen. Klären Sie vor dem Kauf mit Anbieter und Pflegekasse, welcher Teil übernommen wird und was als Eigenanteil bleibt, damit die monatliche Belastung für Sie planbar bleibt.

Was kann ich ohne Pflegegrad tun, wenn das Geld knapp ist?

Ohne Pflegegrad ist der Hausnotruf eine private Anschaffung. Vergleichen Sie dann besonders sorgfältig, wählen Sie ein schlankes Basissystem und fragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden oder Ihrer Kommune nach sozialen Konditionen. Reicht das Einkommen nicht, kann das Sozialamt eine Übernahme prüfen, etwa wenn der Notruf einen Heimeinzug vermeidet. Der Pflegestützpunkt berät Sie zu allen Wegen kostenlos.

Wie beantrage ich den Zuschuss für den Hausnotruf richtig?

Wenden Sie sich vor der Installation an Ihre Pflegekasse und stellen Sie den Antrag auf Kostenbeteiligung für das technische Pflegehilfsmittel Hausnotruf. Viele anerkannte Anbieter übernehmen die Antragstellung sogar für Sie, sobald Sie sich für ein System entschieden haben. Warten Sie die schriftliche Zusage ab, bevor das Gerät installiert wird – nur dann ist die Abrechnung des Kassenanteils reibungslos möglich.