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42 € monatlich für Pflegehilfsmittel, 131 € Entlastungsbetrag — so nutzen Sie beides.

Viele Leistungen der Pflegeversicherung verfallen ungenutzt, weil kaum jemand sie kennt: die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die bequem als Pflegebox ins Haus kommt, und der Entlastungsbetrag für Hilfe im Alltag. Diese Kategorie erklärt beide Ansprüche verständlich und zeigt den Antragsweg.
Sie erfahren, ab welchem Pflegegrad die Ansprüche bestehen, welche Produkte als Pflegehilfsmittel gelten und wie Sie den Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote wie Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe einsetzen — inklusive der Regeln zum Ansparen nicht verbrauchter Beträge.
Alle Artikel zu Pflegebox, Hilfsmittel & Entlastung — vom Überblick bis zur Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Pflegebox beantragen leicht gemacht: 42 € monatlich ab Pflegegrad 1 für Verbrauchshilfsmittel — Inhalt, Antrag über Versorger und Wechsel erklärt.
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Pflegehilfsmittel beantragen: Verbrauchsmaterial mit Monatspauschale und technische Hilfsmittel auf Leihbasis — Anspruch, Antragsweg und Ablehnung erklärt.
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Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für alle Pflegegrade: wofür Sie ihn einsetzen, wie die Erstattung läuft und wie Ansparen funktioniert — erklärt.
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